55.
Weil der hl. Papst Pius V. eine dauernde, »für immer« gültige Erlaubnis gewährte, die überlieferte Messe in völliger Freiheit und erlaubterweise, ohne Gewissensbisse, Strafe, Verurteilung oder Zensur zu feiern (päpstliche Bulle »Quo primum«).
Weil der hl. Papst Pius V. eine dauernde, »für immer« gültige Erlaubnis gewährte, die überlieferte Messe in völliger Freiheit und erlaubterweise, ohne Gewissensbisse, Strafe, Verurteilung oder Zensur zu feiern (päpstliche Bulle »Quo primum«).